Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Chipkarte und zugleich Ihr Versicherungsnachweis. Sie weisen sich mit der Karte in Arzt-, Zahnarztpraxen oder auch im Krankenhaus als TK-Kundin oder -Kunde aus. Sie erleichtert es Ihnen, ärztliche Leistungen im In- und Ausland in Anspruch zu nehmen. Auf der Rückseite ist die Europäische Gesundheitskarte (EHIC), die Sie in den meisten europäischen Ländern nutzen können, wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen. Ab dem volendetem 15 Lebensjahr muss sie auch ein Passbild enthalten. Dstenschütze bemängeln hier, das die eingereichten Passbilder, niicht veryfiziert werden durch die Krankenkasse. Dies müsste eigendlich vor der Erstellung der eGK geschehen. Auf der eGK sind die administrativen Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Auf Ihren Wunsch können auf der eGK zusätzlich Ihre Notfalldaten gespeichert werden. Mit den Notfalldaten haben behandelnde Personen alle wichtigen Informationen sofort im Blick, wie zum Beispiel Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen. Auch die Kontaktdaten einer oder eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen können Sie auf Wunsch im Notfalldatensatz hinterlegen lassen. Im Notfall können diese Daten von Ärztinnen und Ärzten dann auch ohne Ihre PIN-Eingabe ausgelesen werden. In allen anderen Fällen entscheiden Sie, ob und wem Sie diese Notfalldaten zur Verfügung stellen.
Neue Karte der Generation G2
Auf dieser Versichertenkarte muss oben rechts die Bezeichnung G2 (Generation 2) oder G2.1 aufgedruckt sein. Sie verfügt über eine neue Verschlüsselung und erfüllt die aktuellsten Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Alle neuen eGKn müssen gesetzlich verpflichtend über die NFC-Technologie verfügen, die einen kontaktlosen Datenaustausch ermöglicht. Sie erkennen diese an dem Kontaktlos-Symbol und der sechstelligen CAN oben auf der eG. Die CAN (Card Access Number) verhindert das missbräuchliche Auslesen Ihrer Karte. Die sechsstellige CAN befindet sich auf der Vorderseite Ihrer eGK. Um mittels Near-Field-Communication auf Ihre Daten zuzugreifen, ist zunächst die Eingabe der CAN erforderlich. Erst anschließend ist der Zugriff mit Ihrer PIN möglich. Die NFC-fähige Gesundheitskarte ist die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte (ePA) sowie die E-Rezept-App der gematik. Bisherige Karten ohne NFC-Technologie bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.
Nachfolgende Daten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert:
- die Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat,
- der Familienname und der Vorname des Versicherten,
- das Geburtsdatum des Versicherten,
- das Geschlecht des Versicherten,
- die Anschrift des Versicherten,
- die Krankenversichertennummer des Versicherten,
- der Versichertenstatus, für die Personengruppen nach § 264 Absatz 2 der Status der auftragsweisen Betreuung,
- der Zuzahlungsstatus des Versicherten,
- der Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,
- bei befristeter Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte das Datum des Fristablaufs,
- bei Vereinbarungen nach § 264 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz die Angabe, dass es sich um einen Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes handelt.
Weiter kann die elektronische Gesundheitskarte auch folgende Daten enthalten:
- Angaben zu Wahltarifen nach § 53,
- Angaben zu zusätzlichen Vertragsverhältnissen