Die elektronische Gesundheitskarte (EGK) könnte zu einem wichtigen Transportmedium für das E-Rezept werden, wenn es nach dem Willen von DOC Morris geht. Entsprechende technische Entwicklungen hat die Gematik bereits vorgelegt. Doch nach Informationen haben juristische Drohungen der EU-Versender dazu geführt, dass das Projekt derzeit auf Eis liegt. Ulrich Thomé, Chefstratege bei Doc Morris, erklärte nun, warum sein Konzern Bedenken hat.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat mehrfach betont, dass das E-Rezept einen Mehrwert schaffen muss – sowohl für die Patienten als auch für Ärzte und Apotheker. Dass nach Einführung des digitalen Verordnungssystems statt Muster-16-Rezepten künftig ausgedruckte QR-Codes ausgestellt werden, will Lauterbach verhindern, weil dies keinen Mehrwert habe. Eine Schlüsselfrage bei der Einführung des neuen Verordnungssystems ist also: Wie kommt das E-Rezept in die Apotheke? Wird es Transportmedien geben, die für möglichst viele Bürger frei zugänglich sind?
Bislang sieht das nicht so aus. Denn in der (gesetzlichen) Konzeption des neuen Verordnungssystems ist als rein digitaler Übertragungsweg eine Smartphone-App vorgesehen, die von der Gematik entwickelt und herausgegeben wurde. Die App ist zwar fertig. Allerdings wurde der Anmelde-Mechanismus über die sogenannte NFC-Technologie so kompliziert gestaltet, dass nur ein Bruchteil der GKV-Versicherten sie nutzen kann. Deswegen beauftragte der Bundestag die Gematik, einen leichten zugänglicheren Modus über die EGK zu schaffen, bei dem die Versicherten die EGK in der Apotheke vorlegen, um den Apothekenteams den Zugriff auf die offenen E-Rezepte zu gestatten.
BMG wartet auf Rechtsgutachten wegen Versender-Bedenken
Dieses Projekt ist zum Stillstand gekommen ist. Konkret hatte die Gematik die technischen Voraussetzungen für die EGK als Transportmedium sogar schon geschaffen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte das Projekt jedoch vorerst gestoppt, weil juristische Bedenken vorliegen. Konkret haben die EU-Versender (Doc Morris, Shop Apotheke, etc.) die Sorge, dass sie durch diese Lösung benachteiligt werden könnten. Das BMG hatte daher ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das bis heute allerdings nicht vorliegt.
Patientenschützer stellt Frage nach EGK-Lösung
Auch auf dem Kongress des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) kam dieses Thema am heutigen Donnerstag zur Sprache. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion sprach Marcel Weigand, bei der unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) für die digitale Transformation zuständig, das Thema an. Weigand forderte mehrfach einen einfachen Zugang zum E-Rezept für die Versicherten. Es gebe zwei Wege, um das E-Rezept in der Bevölkerung flächendeckend einzuführen: Erstens müsse man das System gut erklären und zweitens müsse man die Zugänge vereinfachen und weniger komplex gestalten. »Warum ist es beispielsweise nicht möglich, dass die Patienten über ihre EGK das E-Rezept in die Apotheke bringen?«, fragte der Patientenschützer.
Ebenfalls an der Diskussion beteiligt war Ulrich Thomé, beim EU-Versender Doc Morris als Chief Strategy Officer beschäftigt. Auf die Nachfrage der PZ, warum sein Konzern die für alle GKV-Versicherten leicht zugängliche Lösung mit der EGK juristisch verhindere, erklärte der Doc Morris-Manager, dass er »nichts gegen die Lösung« habe. Aber: »Unsere Sicht auf das Thema ist, dass ein gleicher Marktzugang geschaffen werden muss. Die Patienten sollen entscheiden können, welchen Weg sie wählen. Die EGK ist ein technisch einfacher Weg, aber man muss sicherstellen, dass Patienten mit ihr auch den Versandhandel nutzen können.«
Doc Morris: Patienten sollen EGK-Daten eingeben können
Thomé verdeutlichte diesbezüglich die Forderungen der EU-Versender: Damit die Versandkonzerne die gleichen Zugangschancen wie die Vor-Ort-Apotheken haben, müssten sie einen Zugang auf die EGK der Patienten erhalten. Thomé wörtlich: »Es wäre technisch vollkommen easy, dass Patienten zuhause auch die Möglichkeit bekommen, ihre EGK-Daten einzugeben, um das Rezept im Versandhandel einzulösen.« Thomé verwies auch auf angebliche Bedenken des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hinsichtlich der EGK-Lösung. Klar ist aber: Auf Nachfrage der PZ hatte das Bundesgesundheitsministerium geantwortet, dass das Projekt derzeit ruhe, weil die EU-Versender juristische Bedenken angemeldet hätten.
Schließlich stellte der Doc Morris-Manager klar, dass es ihm nicht um »protektionistische Gedanken« gehe oder darum, aus Datenschutz-Gründen eine für Versicherte gute Lösung zu verhindern. »Es geht uns nur um den freien Marktuzugang, sonst haben wir nichts gegen die Lösung.«
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de