Das Digital-Gesetz (DigiG) wurde am 2. Februar 2024 vom Deutschen Bundesrat genehmigt. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass die ePA Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet wird. Wer eine ePA dann nicht haben möchte, kann dagegen Einspruch erheben („Opt-out“). Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten vorher darüber aufklären und ihnen die Möglichkeit zum Einspruch geben.
Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen um ihre Daten und wollen schon jetzt verhindern, dass eine ePA für sie angelegt wird. Trotzdem empfehle ich betroffenen Personen, den Einspruch gegen die ePA nicht schon jetzt vorsorglich zu erheben. Das betreffende Gesetz ist erst vor kurzem in Kraft getreten und die Krankenkassen müssen die gesetzlichen Vorgaben – darunter die Einrichtung einer Ombudsstelle für Fragen zur ePA erst nach und nach erfüllen. Ein Einspruch zum jetzigen Zeitpunkt macht es sowohl den Versicherten als auch den Krankenkassen schwerer.
Die Krankenkassen werden ihre Versicherten rechtzeitig darüber informieren, wie ein Einspruch gemacht werden kann.
Beim BfDI kann ein Einspruch gegen die Einrichtung der ePA nicht gemacht werden. Einsprüche, die beim BfDI ankommen, werden nicht weitergegeben.