- Details
- Kategorie: Praxisverwaltungssystem (PVS)
Dass die telematische Infrastruktur (TI) und das Praxisverwaltungssystem (PVS) in Verbindung mit Gematik-Anwendungen Patientendaten in Gefahr bringen, ist längst bekannt.
Welche Gesetze gibt es um das PVS herum?
Die wichtigste Information ist schon einmal, dass es keine Gesetze gibt, die eine Arzt-Praxis zur Nutzung des Praxisverwaltungssystems (PVS) zwingt. Jedoch, wer eins nutzt, der ist gesetzlich verpflichtet, TI-Module der Gematik implementiert zu haben. Dieser Umstand macht es möglich, die Sanktionierung zur Honorarkürzung zu umgehen! Aber dies geht auch auf Kosten des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des GKV versicherten Patienten, sofern keine Einwilligung seitens des Patienten eingeholt wird. Wer nun aber sagt, dass die GKV von einer Praxis verlangt, die Abrechnung ausschließlich digital zu übertragen, der irrt sich. Im § 295 SGB V Abs1. Satz 3 heißt es:
Maschinenlesbar heißt nicht, dass die Abrechnung sofort auch digital sein muss!
Ein Widerstand ist möglich. Der Patient sollte die freie Wahl erhalten, sich für oder gegen Datenverarbeitung seiner Patientendaten über PVS mit Gematik Anwendungen zu entscheiden. Die zuständige Regelung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß DSGVO wird hier leider stets vergessen.
Wenn Ärzte die Ursachen, an denen sie beteiligt sind (PVS!), verdrängen, keinen Widerstand leisten, wirds mit der Zeit noch schlimmer werden. Eine Pflicht, über PVS und ärztliche Dokumentationssystem Daten in ePA ohne Zustimmung des Patienten zu übertragen, ist rechtsethisch verwerflich.
Machen Sie sich stark für eine informationelle Selbstbestimmung in ihrer Praxis als auch für Ihre Patienten!
Überwachung und Kontrolle im Namen der Gesundheit
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als auch der elektronischen Patientenakte (ePA) werden in Zukunft immer mehr Entscheidungen von technischen Systemen getroffen und Ärztinnen und Ärzte werden zu Verwalter von Krankheiten. Das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung als wichtige Säule des Sozialstaates wird dabei aufgeweicht. Solidarische Versicherungen verteilen individuelle Kosten für Erkrankungen auf die gesamte Gesellschaft, sodass jede einzelne Person finanziell vertretbar belastet wird, auch bei individuell nicht bezahlbaren Krankheitsfällen.