- Kategorie: elektronische Gesundheitskarte eGK
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Chipkarte und zugleich Ihr Versicherungsnachweis. Sie weisen sich mit der Karte in Arzt-, Zahnarztpraxen oder auch im Krankenhaus als TK-Kundin oder -Kunde aus. Sie erleichtert es Ihnen, ärztliche Leistungen im In- und Ausland in Anspruch zu nehmen. Auf der Rückseite ist die Europäische Gesundheitskarte (EHIC), die Sie in den meisten europäischen Ländern nutzen können, wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen. Ab dem volendetem 15 Lebensjahr muss sie auch ein Passbild enthalten. Dstenschütze bemängeln hier, das die eingereichten Passbilder, niicht veryfiziert werden durch die Krankenkasse. Dies müsste eigendlich vor der Erstellung der eGK geschehen. Auf der eGK sind die administrativen Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Auf Ihren Wunsch können auf der eGK zusätzlich Ihre Notfalldaten gespeichert werden. Mit den Notfalldaten haben behandelnde Personen alle wichtigen Informationen sofort im Blick, wie zum Beispiel Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen. Auch die Kontaktdaten einer oder eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen können Sie auf Wunsch im Notfalldatensatz hinterlegen lassen. Im Notfall können diese Daten von Ärztinnen und Ärzten dann auch ohne Ihre PIN-Eingabe ausgelesen werden. In allen anderen Fällen entscheiden Sie, ob und wem Sie diese Notfalldaten zur Verfügung stellen.